Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für CAAT
Version vom 1.2.2022
1. Begriffe und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der mindscreen GmbH (im Folgenden: mindscreen) und den Kunden für die Überlassung der Software CAAT. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle und gültige Fassung der AGB.
- „Kunden” im Sinne dieser AGB sind die Vertragspartner der mindscreen. „Nutzende” sind jene Personen, welche die Kunden im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung zur Nutzung berechtigen dürfen.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, mindscreen hat sich mit entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden ganz oder hinsichtlich einzelner Regelungen einverstanden erklärt. Spätestens mit der Accounterstellung erkennen Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen den Kunden und der mindscreen haben Vorrang vor diesen AGB. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
- Die mindscreen schließt Vertragsbeziehungen ausschließlich mit Unternehmerinnen und Unternehmern (§§ 14, 310 BGB) und juristischen Person des öffentlichen Rechts. Vertragsbeziehungen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gemäß § 13 BGB werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kund*innen und der mindscreen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Sollte eine Regelung des geschlossenen Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung bzw. bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit redlicherweise vereinbart hätten. Im Fall einer Regelungslücke gilt dasselbe.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz der mindscreen zuständig, soweit Kund*innen Kauffrau oder Kaufmann (§ 1, HBG), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Kund*innen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2. Vertragsgegenstand
Die Software CAAT bietet die Möglichkeit, Tests und Audits zum Thema Barrierefreiheit zu erstellen und verwalten. Vertragsgegenstand ist die zeitweise Überlassung der Software CAAT zur Nutzung über das Internet, und Einräumung weiterer Leistungen im Rahmen dieser Überlassung. Der Internetzugang und andere Software und/oder Hardware, die für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Software benötigt werden, sind nicht Teil der Vertragsleistungen dieses Vertrags.
3. Softwareüberlassung
- Die mindscreen stellt den Kund*innen für die Dauer des Abonnements die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck betreibt mindscreen die Software CAAT auf einem Server ein, der über das Internet für die Kund*innen erreichbar ist.
- Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Webseite der mindscreen unter https://caat.report
- Die mindscreen beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler. Ein solcher Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet.
- Die mindscreen behält sich das Recht vor, die Funktionalitäten der Leistung zu erweitern und zu verbessern, sofern diese Weiterentwicklungen den Kund:innen zumutbar sind. Ein Anspruch auf neue Funktionalitäten besteht bei den Kunden nicht.
- mindscreen wird die Software an dem vereinbarten Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich der Server befindet, bereitstellen ("Übergabepunkt"). Die Software verbleibt auf dem Server der mindscreen. Die mindscreen ist berechtigt, den Übergabepunkt neu zu definieren, sofern dies für einen reibungslosen Zugang zu den von ihm geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Die Software muss am Übergabepunkt die vereinbarte technische Nutzbarkeit aufweisen.
4. Kostenlose Testphase
- Kund*innen können die Software kostenlos nutzen und testen (“Testphase”).
- Kund*innen müssen innerhalb der Laufzeit der Testphase ein Abonnement wählen, falls er den Service weiter nutzen möchte. Andernfalls wird der Account nach Ablauf der Laufzeit zunächst für die weitere Nutzung deaktiviert. Spätestens nach 30 Tagen nach Ende der Testphase wird der Account gelöscht und das Verhältnis endgültig beendet. Nach spätestens 30 Tagen nach Deaktivierung werden alle Daten des Accounts gelöscht.
5. Kontoerstellung und Bestellvorgang
- Nach der Registrierung durch mindscreen oder auf der Website caat.report erhalten die Kund*innen ein persönliches Konto bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort. Über die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse erfolgt die Kommunikation zwischen der mindscreen und den Kund*innen. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden.
- Kund*innen können, je nach gewähltem Abonnement, weitere Nutzende in CAAT registrieren. Nutzende erhalten ebenfalls ein persönliches Konto bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort. Über die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse erfolgt die Kommunikation zwischen der Software CAAT und den Nutzenden. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden.
- Kund*innen und Nutzende sind verpflichtet die Zugangsdaten für ihren Account vor der unberechtigten Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Erhalten Kund*innen Kenntnis von einem Missbrauch Ihrer Zugangsdaten oder Zugangsdaten der Nutzenden oder besteht auch nur ein solcher Verdacht, müssen die Kunden dies der mindscreen umgehend mitteilen. Die Kunden haften für alle Folgen der Drittnutzung, sofern der Missbrauch der Zugangsdaten von ihm zu vertreten ist. Dies kann auch dazu führen, dass unbefugt vorgenommene Bestellungen zu vergüten sind. Die Haftung des Kunden endet erst, wenn er der mindscreen gegenüber die unberechtigte Nutzung oder das Abhandenkommen der Zugangsdaten bekannt macht und die Zugangsdaten, falls erforderlich, geändert hat.
6. Vertragsschluss
Die Darstellungen auf der Website caat.report stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die mindscreen mittels einer Auftragsbestätigung das Angebot annimmt. Eine Bestellbestätigung ist keine Annahme des Angebots. Die Annahme kann schriftliche oder durch konkludentes Handeln durch mindscreen erfolgen.
7. Bezahlung und Vergütung
Rechnungen der mindscreen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Übermittlung der Rechnung auch elektronisch erfolgen kann.
8. Laufzeit und Kündigung
- Der Beginn und die Länge der Laufzeit bestimmt sich durch das abgeschlossene Abonnement.
- Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich diese um die Laufzeit des Abonnements zu den bei Vertragsschluss geltenden Konditionen, wenn das Abonnement nicht fristgemäß gekündigt ist.
- Eine Kündigung ist fristgemäß, wenn die Kündigung drei Monate vor Ablauf der Laufzeit zugeht. Die Kündigung hat in Textform gegenüber der mindscreen zu erfolgen. Maßgeblich ist Zugang der Kündigung.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.
- Nach Beendigung des Verhältnisses wird das Konto für die Nutzung deaktiviert und gesperrt. Die Daten werden nach Datenschutzbestimmungen gelöscht.
9. Nutzungsrechte des Kunden
- mindscreen ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an der bereitgestellten Software. Das Lizenzprogramm ist geistiges Eigentum der mindscreen. Es ist urheberrechtlich geschützt und wird zur Nutzung überlassen (lizenziert, nicht verkauft).
- Mit Vertragsschluss räumt die mindscreen dem Kund*innen ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Ausgenommen hiervon ist die Überlassung der Nutzung der Software an solche Personen, denen kein selbstständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die hinsichtlich der Nutzung der Software den Weisungen des Kun*innden unterliegen. Kund*innen können ihrerseits abhängig von ihrem Abonnement über ihren Account Nutzendekonten für diese Personen einrichten.
- Kund*innen dürfen die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
- Kund*innen dürfen die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung gedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software bzw. Webanwendung, o. Ä., in den Arbeitsspeicher auf dem Server der mindscreen und/oder des Kund*innen, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern wie etwaigen Festplatten, vom Kunden eingesetzte Hardware, o. Ä.
- Kund*innen sind nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
10. Gewährleistung
- Die mindscreen gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Software und der damit zusammenhängenden Leistungsangebote nach den Maßgaben dieses Vertrages. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.
- Für Mängel des gegen Entgelt zur Verfügung gestellte Software sowie des Speicherplatzes haftet mindscreen nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens nach den Maßgaben der Haftungsregeln dieses Vertrages besteht.
- Ein Mangel liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung die vertragsgemäßen Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung wesentlich auswirkt.
- Gewährleistungsansprüche der Kund*innen bestehen nicht
- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Software,
- bei Mängeln, die durch nicht ordnungsgemäße Nutzung oder Fehlbedienung der Software verursacht werden,
- im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Nutzung der Software nicht geeignet sind,
- wenn Kund*innen einen Mangel nicht unverzüglich anzeigen und die mindscreen infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder,
- wenn Kund*innen den Mangel bei Vertragsschluss kennen und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat.
- Soweit ein Mangel vom Kund*innen angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Kund*innen nicht ausgeschlossen sind, ist die mindscreen verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – zu beseitigen. Kund*innen geben der mindscreen in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mängelbeseitigung. Den Mitarbeitenden und Beauftragten der mindscreen wird zu diesem Zwecke freier Zugang zu den Systemen des Kund*innen gewährt, soweit dies erforderlich ist.
- Kunden sind bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch die mindscreen oder sonstiger Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Kund*innen insbesondere berechtigt, das geschuldete Entgelt entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung herabzusetzen (Minderung). Die Kunden sind nicht dazu berechtigt, einen Minderungsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie den Minderungsbetrag von dem laufend zu zahlenden Entgelt eigenständig abzieht; der bereicherungsrechtliche Anspruch der Kund*innen, den zu viel gezahlten Teil des Entgelts zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
- Soweit es sich bei den mit der Nutzung der Software zusammenhängenden Leistungsangeboten um reine Dienstleistungen handelt (z. B. Supportdienstleistungen), haftet die mindscreen für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Kund*innen verpflichten sich, zur Nutzung der Software und der damit verbundenen Leistungsangebote die notwendige Datenfernverbindung herzustellen und aufrechtzuerhalten.
- Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software setzt voraus, dass die vom Kund*innen eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der Software entsprechen. Die für die Nutzung der Software erforderliche Konfiguration des IT-Systems des Kund*innen ist Aufgabe des Kund*innen.
- Die mindscreen ist berechtigt, die Zugangsdaten von Konten bei Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen, insbesondere wegen falscher Angaben bei der Registrierung und/oder unbefugter Weitergabe der Zugangsdaten, insbesondere des Passwortes, zeitweise oder dauerhaft zu sperren und/oder Zugang zu dem Konto mit sofortiger Wirkung oder mit im Ermessen von mindscreen stehender Frist endgültig zu entziehen und/oder das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. Nach einem solchen Fall dürfen sich Kunden ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von mindscreen nicht erneut für die Nutzung des Service registrieren.
12. Zurverfügungstellung von Speicherplatz
- Im Rahmen der Nutzung der Software wird die mindscreen dem Kunden Speicherplatz in produktspezifisch angemessenem Umfang auf einem Datenserver der mindscreen oder eines von der mindscreen Beauftragten bereitstellen. Diesen Speicherplatz können Kund*innen nutzen, um bestimmte Daten abzulegen, einzusehen und zu bearbeiten, die für die Nutzung der Software notwendig sind. Für die Zurverfügungstellung des Speicherplatzes fallen keine gesonderten Kosten an.
- Mindscreen schuldet lediglich das Bereitstellen des Speicherplatzes und das Sichern der vom Kund*innen übermittelten und verarbeiteten Daten. Die mindscreen verpflichtet sich, geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kund*innen zu treffen. Zu diesem Zweck nimmt die mindscreen mindestens tägliche Backups vor. Darüber hinaus treffen die mindscreen keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten.
- Die Daten des Kund*innen können entweder im Rahmen der laufenden Nutzung der Software oder durch eine Übernahme aus einer Datenbank des Kund*innen auf dem Datenserver abgelegt werden. Nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung unterstützt die mindscreen den Kund*innen gegen eine gesondert zu vereinbarende Vergütung bei der Übernahme der Daten aus einer Datenbank der Kund*innen. Kund*innen haben der mindscreen die für die Übernahme erforderlichen technischen Angaben mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Übernahme der Daten mitzuteilen.
- Kund*innen verpflichten sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt. Kund*innen verpflichten sich des weiteren, seine Daten und Informationen vor deren Ablage auf dem Datenserver auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
- Kund*innen sind nicht berechtigt, den ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
13. Verfügbarkeit
- Die mindscreen wird Anfragen des Kund*innen zu Anwendung der vertragsgegenständlichen Software nach Eingang der Support-Anfrage nach angemessener Frist beantworten.
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen des vertragsgegenständlichen Dienstes, sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste beträgt 98,5% im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
- Kund*innen sind verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbietende anzuzeigen. Unterlassen Kund*innen diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
- Das Softwareprodukt wird grundsätzlich 24 Stunden am Tag zur Verfügung gestellt mit Ausnahme erforderlicher Wartungsarbeiten und/oder sonstiger Ausfallzeiten.
14. Haftung
- mindscreen stellt nur die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software CAAT nach den Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung. Weder garantiert noch gewährleistet die mindscreen die Konformität der Test- und Auditergebnisse mit Gesetzen, Verordnungen oder Ähnlichem. Diese Ergebnisse sind allein bedingt durch die vom Kunden ausgeführte Auswahl von Testparametern der Testkataloge. Es wird ausdrücklich kein Erfolg geschuldet.
- mindscreen haftet unbeschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit
- im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit
- für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen ("Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Für den Fall, dass Leistungen der mindscreen von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kund*innen in Anspruch genommen werden, haften Kund*innen für dadurch anfallende Schäden im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kund*innen am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
- Die mindscreen ist zur sofortigen Sperre von Konten berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die mindscreen davon in Kenntnis setzen. Die mindscreen hat den Kund*innen von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
- Schadensersatzansprüche gegen die mindscreen sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die mindscreen, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die mindscreen nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) durch die mindscreen, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Die mindscreen haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
15. Höhere Gewalt
- Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
- “Höhere Gewalt” ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
- Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein Höhere-Gewalt-Ereignis länger als 2 Monate andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.
16. Datenschutz
- Die mindscreen wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kund*innen die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wahren. Falls eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag erfolgt, sind die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung in einer gesonderten Vereinbarung gem. Art. 28 DSGVO zu regeln.
- Die mindscreen sichert zu, dass die mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Arbeiten beschäftigten Mitarbeitende mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht wurden und zur Vertraulichkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet wurden, sofern diese nicht schon anderweitig einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
- Die mindscreen verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Einhaltung der nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
17. Änderung dieser AGB
- Die mindscreen behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kund*innen nicht zumutbar.
- Im Fall von Änderungen teilt die mindscreen den Kunden die geänderten AGB in Textform mit. Die Kunden können mit einer Frist von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung der Änderung widersprechen. Hierauf weist die mindscreen den Kund*innen in der Mitteilung hin.
- Im Fall eines Widerspruchs haben die Parteien das Recht, zu kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen der Kund*innen unangemessen beeinträchtigen würde. Widersprechen die Kund*innen den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen. Kund*innen werden auf diese Folgen in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.